Wir bereiten dich auf Deine Kontrollfahrt vor


Eine professionelle Vorbereitung mit einem erfahrenen Fahrlehrer oder einer erfahrenen Fahrlehrerin ist sinnvoll, da eine nicht bestandene Kontrollfahrt oder Kontrollprüfung nicht wiederholt werden kann. In diesem Fall müsste die gesamte Prüfung von Anfang an wiederholt werden. Jedes Jahr wenden sich zahlreiche Personen mit ausländischen Führerscheinen an uns, um ihren ausländischen Führerschein gegen einen schweizerischen auszutauschen.
 
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Tel. 079 900 11 12
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei diesem Prozess.
Wir unterrichten auf Albanisch und auf Detusch.

Merkblatt für den Umtausch von ausländischen Führerausweisen

Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises


Fristen für den Umtausch
Wie lange darf ein/e Motorfahrzeugführer/in mit dem ausländischen Führerausweis Motorfahrzeuge in der Schweiz führen, wenn er/sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzt?

Während 12 Monaten. Nach Ablauf eines Jahres, seit Einreise in die Schweiz, darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. Der Antrag für den Umtausch des ausländischen Führerausweises muss mindestens einen Monat vor Ablauf der 12-monatigen Frist eingereicht werden.

Notwendige Unterlagen
Welche Unterlagen sind für die Umschreibung erforderlich?

  • Gesuchsformular um Umtausch eines ausländischen Führerausweises inkl. Sehtest - Ausländischer Führerausweis im Original
  • Kopie Ausländerausweis
  • Ein aktuelles, farbiges Passfoto (Format 35 x 45 mm)

Prüfung (Kontrollfahrt)
Dem/der Inhaber/in eines gültigen nationalen ausländischen Führerausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn er/sie auf einer praktischen Kontrollfahrt nachweist, dass er/sie die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorie sicher zu führen versteht, für die der Ausweis gelten soll.
Bitte beachten Sie, dass bei Kontrollfahrten auch das Manövrieren (inklusive Notbremsung) geprüft wird.

Die Kontrollfahrt
Was ist zur Kontrollfahrt mitzunehmen?
  • Ein betriebssicheres Fahrzeug
  • Der Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges
  • Identifikationspapiere im Original (Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis)
  • Die Einladung zur Kontrollfahrt

Wann ist die Kontrollfahrt zu absolvieren?
Nach Einreichung der vollständigen Gesuchsunterlagen erhalten Sie einen Prüfungstermin!

Kann eine nicht bestandene Kontrollfahrt wiederholt werden?
Nein. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Fahrkenntnisse bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer überprüfen zu lassen.

Was sind die Konsequenzen einer nicht bestandenen Kontrollfahrt?
  • Die Aberkennung des ausländischen Führerausweises wird unter Kostenfolge verfügt.
  • In der Schweiz darf nicht mehr gefahren werden; dies gilt auch für die Rückfahrt an Ihren Wohnort! (Lassen Sie sich deshalb von einer fahrberechtigten Person begleiten).
  • Der schweizerische Führerausweis ist gemäss ordentlichem Verfahren zu erwerben.

Wie erwirbt man einen schweizerischen Führerausweis im ordentlichen Verfahren?
  • Absolvieren eines Nothelferkurses
  • Einreichen des Formulars “Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises“
  • Bestehen der Theorieprüfung
  • Erteilung des Lernfahrausweises durch das Strassenverkehrsamt
  • Absolvieren des Verkehrskundeunterrichtes
  • Bestehen der praktischen Führerprüfung

Was passiert, wenn die Kontrollfahrt nicht angetreten wird?
Die Kontrollfahrt gilt als nicht bestanden (Konsequenzen vgl. 5.4 Ziffer und 5.5).